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Direktversicherung Arbeitnehmer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung,
( Entgeldumwandlung
- So wird mehr aus Ihrem Gehalt.)

Mit der gesetzlichen Rente allein wird Ihr Mitarbeiter in Zukunft nicht mehr auskommen können. Bei Invalidität und im Alter. Nur rund 48 bis 58 Prozent des letzten Nettoeinkommens wird nach einem normalen Erwerbsleben die gesetzliche Rente betragen. Sorgen Sie rechtzeitig durch eine Gehaltsumwandlung vor, denn die Vorteile liegen auf der Hand.

Als Arbeitgeber sind Sie für den Erfolg Ihres Unternehmens verantwortlich. Je besser Ihre Mitarbeiter sind, umso erfolgreicher ist Ihre Firma.

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Ihre Vorteile
Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Mitarbeiters abschließt. Bezugsberechtigt ist direkt der Mitarbeiter. Im Versorgungsfall zahlt die Versicherung die fälligen Leistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus.

Weniger bezahlen, mehr bekommen.
Der Arbeitgeber allein bestimmt Art und Umfang der Versorgungsleistungen. Bis zum Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche behält der Arbeitgeber das alleinige Verfügungsrecht.
  • Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber
  • Der Mitarbeiter ist die versicherte Person

Der Mitarbeiter bzw. seine Hinterbliebenen haben einen unwiderruflichen Anspruch auf alle Versicherungsleistungen direkt ab Beginn

Überschaubar
Im Jahr kann ein Arbeitnehmer bis zu 1.752 EUR steuerbegünstigt als Beitrag für eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung aufwenden. Der Beitrag wird dann nicht mit dem individuellen Steuersatz, sondern nur mit etwa 22,5 % versteuert (20 % Pauschalsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer). Zusätzlich kann er noch bis Ende 2008 Sozialversicherungsbeiträge sparen, wenn die Beiträge aus Sonderzahlungen (Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld) gezahlt werden. Ein Arbeitnehmer (ledig, keine Kinder) verwendet im Rahmen der Entgeltumwandlung jährlich 1.752 EUR für eine Direktversicherung. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 EUR sieht seine Steuerrechnung folgendermaßen aus:

Beispiel:
zu versteuerndes Einkommen vor Umwandlung 25.000,00 EUR
Steuerschuld nach Grundtabelle 5.032,00 EUR
Entgeltumwandlung:
Versicherungsbeitrag p.a. 1.752,00 EUR
pauschale Lohnsteuer (20%) 350,40 EUR
pauschale Kirchensteuer (7% der Lohnsteuer) 24,53 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer) 19,27 EUR
zu versteuerndes Einkommen nach Umwandlung 23.248,00 EUR
Steuerschuld nach Umwandlung 4.457,00 EUR
Steuerersparnis durch Umwandlung 575,00 EUR
tatsächlicher Aufwand 1.571,20 EUR

Bei Zusätzlicher Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen reduziert sich der Aufwand nochmals um ca. 353 EUR im Jahr. Nach Eintritt des Versorgungsfalles fließen die Versicherungsleistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.

Einkommensteuerfrei
Fällige Leistungen aus Direktversicherungen sind steuerfrei, soweit sie eine 12jährige Mindestlaufzeit erfüllen, aus laufenden Beiträgen finanziert werden und der Todesfallschutz mind. 60 Prozent der Beitragssumme beträgt. Leistungen aus Rentenversicherungen sind mit ihrem Ertragsanteil gemäß § 22 EStG zu versteuern.

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